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IMMOBILIENKAUF

 

 

Wer träumt nicht von den eigenen vier Wänden?

 

Nur ein- oder zweimal im Leben kauft oder verkauft der Normalbürger eine Immobilie. Fast immer geht es dabei um erhebliche wirtschaftliche Werte. Deshalb hat der Gesetzgeber vorgesorgt:

Zum Schutz der Beteiligten können Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen oder Erbbaurechte nur unter Mitwirkung eines Notars abgeschlossen werden.

 

Der Notar ist der unparteiische Betreuer und Berater der Vertragsparteien. Er sorgt für eine ausgewogene und sichere Vertragsgestaltung, berät und belehrt über Inhalt und Tragweite der einzelnen Regelungen und zeigt Alternativen auf.

Die notarielle Beurkundung dient dabei insbesondere dem Schutz unerfahrener Beteiligter, garantiert die Beachtung aller relevanten gesetzlichen Bestimmungen und führt zu einer möglichst eindeutigen und vollständigen Dokumentation des Willens der Vertragsparteien.

 

Der Notar berät Sie am besten gemeinsam mit Käufer und Verkäufer rund um das Thema Immobilienkauf und entwirft nach einem persönlichen Beratungsgespräch den für Sie passenden, rechtssicheren Vertrag. Im notariellen Vertrag werden Käufer und Verkäufer gegen rechtliche Risiken abgesichert. Dort ist auch geregelt, wann der Käufer den Kaufpreis zahlen muss, wann Besitz, Nutzen und Lasten übergehen und ob der Verkäufer eine Gewährleistung gegen Sachmängel übernimmt oder ob die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird.

Jeder Fall liegt anders, hier ist Maßarbeit gefragt. Auch die Kaufvertragsabwicklung übernimmt der Notar, von der Eintragung einer Auflassungsvormerkung des Käufers bis zur Eigentumsumschreibung. Im Vertrag wird auch geregelt, was geschieht, wenn ein Vertragspartner sich nicht an seine Verpflichtungen hält.

Hier können Sie sich auf den Rat und die Erfahrung des Notars verlassen. 

 


In folgenden Angelegenheiten berate ich Sie gerne:
Kauf eines bebauten oder unbebauten Grundstücks
Kauf vom Bauträger
Kauf einer Eigentumswohnung



Grundstück, Bauträger, ETW

Kaufvertrag über eine Immobilie


Grund und Boden. Aber sicher.

Immobilienkauf

Grundschuld- und Hypothekenbestellung

Vorweggenommene Erbfolge (Schenkung, Überlassung)

Erben und Vererben

Ehe, Partnerschaft und Familie

Scheidung

Schlichtungen

Vorsorge für den Ernstfall (Vorsorgevollmacht)

Gesellschaftsgründung und Handelsregistersachen

Vereinssachen und Stiftungen

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